Rollator – Kann ich mir diesen auf Rezept verschreiben lassen? Was zahlt die Kasse?

Der Rollator ist gewissermaßen eine Krücke auf vier Rädern – das Gerät bringt Gehbehinderten ein mehr an Mobilität, sie können sich abstützen und sind beweglich. Bereits seit dem Jahr 1990 gibt es diese fahrbaren Gehhilfen, mittlerweile existiert für nahezu jedes Krankheitsbild ein Modell und insgesamt sind mehr als 100 unterschiedliche Modelle verfügbar. Auch Treppen sind keine Hindernisse, Rollatoren sind nicht nur ein Hilfsmittel im klassischen Sinne, sie haben mittlerweile – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Gehbehinderten – auch mehr Funktionalität und Design aufzuweisen.

Rollatoren werden an Menschen vergeben, die aufgrund ihres Alters gewissen Einschränkungen unterliegen oder an einer Krankheit wie beispielsweise Arthritis, multipler Sklerose oder Parkinson leiden. Ist jemand zu schwach und unsicher auf den Beinen, ist eine entsprechende Gehhilfe in Form eines Rollators unverzichtbar. Heute finanzieren die Krankenkassen bereits mehr als eine halbe Million Rollatoren pro Jahr.

Arztverschreibung und Kassenpraxis

Fast alle, nämlich an die 98 Prozent aller Rollatoren werden nach einer Verschreibung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und vom Sanitätsfachhandel geliefert. Der Fachhändler bekommt – abhängig von Krankenkasse und Region – eine Fallpauschale. Diese beträgt zwischen 79,- und 149,- Euro, der Patient muss in der Regel nur die gesetzlichen zehn Euro Eigenanteil zahlen. Häufig bekommt der Patient die Gehhilfe für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zur Verfügung gestellt, allfällige Reparaturen innerhalb dieses Zeitraumes sind kostenlos. Der Fachhändler stellt dem Patienten einen zuzahlungsfreien Rollator zur Verfügung und besorgt die Einweisung und den Service für drei bis fünf Jahre. Aus Kalkulationsgründen ist das häufig ein billiges Standardmodell mit relativ geringem Reparaturaufwand. Der Nutzer hat nahezu keine Wahlmöglichkeit, auch nicht ob er einen neuen oder gebrauchten Rollator bekommt. Man sollte sich aber bei mehreren Sanitätshäusern die diversen Kassenmodelle ansehen, denn die Händler haben oft deutlich unterschiedliche Angebote.

Standardmodell oder Komfort?

Die meisten Nutzer kommen mit den Standardmodellen gut zurecht, bekommen aber fast immer keine Alternativen angeboten. Für die Kassenleistung ausschlaggebend sind weder ästhetische Gründe noch ein größerer Bedienungskomfort, es geht stets um die medizinische Notwendigkeit. Wer allerdings mit dem Kassen-Rollator gar nicht zurechtkommt, diesen z.B. wegen aufwendiger und schwieriger Handhabung zu Hause stehen lässt und die erwünschte Mobilität nicht erreicht, sollte bei seiner Kasse begründeten Widerspruch einlegen und ein anderes Modell verlangen. Unser Rollator Test hilft bei einer Kaufentscheidung. Ein leicht zu manövrierendes und Platz sparendes Designermodell mit gutem Bedienungskomfort wird in der Regel nicht von den Kassen bezahlt und ist nur durch eine Zuzahlung zu bekommen.

Jedoch sollte man sich vor dem Kauf eines Rollators ebenfalls Fragen; Ist dieser wirklich notwendig? Denn Senioren sollten sich nach einem Sturz nicht nur auf eine Gehhilfe verlassen, sondern der Ursache des Gleichgewichtsverlusts auf den Grund gehen. Gefühlsstörungen oder eine Sehschwäche können tiefer liegende Ursachen sein Quelle: http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/familie-jugend/nach-sturz-nicht-nur-auf-den-rollator-verlassen-1.1501730.

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